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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages mit Ihnen müssen wir Sie sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen und unseren Buchungs- und Reisebedingungen entnehmen.

1. Anwendungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Pauschalreisen, bei welchen mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise von CrocoTours („Veranstalter“) dem Kunden (w/m/d) als Gesamtheit angeboten werden. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z.B. verbundene Reiseleistungen gem. §651w BGB) gebuch hat, da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält. Die Reisebedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen wurde.

Bitte lese dir daher diese Reisebedingungen vor deiner Buchung sorgfältig durch!

2. Vertragsschluss

Ihre Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages dar. Dieses Angebot basiert auf den Informationen zur jeweiligen Reise auf unserer Website sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder online erfolgen und gilt für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Kunde haftet für alle Vertragsverpflichtungen der Teilnehmer, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn verbindliche Erklärungen beider Seiten (Angebot und rechtzeitige Annahme) in der vereinbarten Form vorliegen. Die Reisebeschreibung auf unserer Website oder im Katalog ist keine rechtlich bindende Angebotserklärung, sondern dient als Einladung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). Die Anmeldung des Kunden stellt das Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar, an das er bis zum Erhalt einer schriftlichen Reisebestätigung von CrocoTours, jedoch maximal 14 Tage nach Anmeldung, gebunden ist. Eine Vormerkungs-, Anmeldungs- oder Optionsbestätigung aus einem Computerreservierungssystem oder Reisebüro ersetzt diese Reisebestätigung nicht, sondern dokumentiert lediglich den Inhalt der Anmeldung.

Unmittelbar nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Reisebestätigung, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Diese enthält auch Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für Ihre gebuchte Reise. Wenn der Inhalt der Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung abweicht, sind wir 10 Tage an das neue Angebot gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, sofern wir Sie über die Änderungen informiert haben und Sie innerhalb dieser Frist die Annahme durch beispielsweise die Anzahlung erklären.

Die Annahme Ihres Buchungsauftrags durch CrocoTours bestätigt den Vertragsabschluss und wird Ihnen in Form einer Reisebestätigung in elektronischer Form (z.B., per E-Mail) sowie eines Sicherungsscheins übermittelt. Auf Wunsch oder gemäß gesetzlicher Vorschrift können wir Ihnen die Reisebestätigung auch in Papierform per Post zusenden.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit (Name, Adresse, Daten etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich CrocoTours mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen könnten Probleme bei der Flugbuchung oder Einreise verursachen

Der Reisevertrag basiert ausschließlich auf den Angaben, Beschreibungen und Bedingungen in unserem Prospekt sowie der Reisebestätigung. Andere Beschreibungen, insbesondere in Orts- und Hotelprospekten, Reisehandbüchern und Reiseführern, sind für uns nicht verbindlich.

Es sei darauf hingewiesen, dass bei Online-Buchungen im Fernabsatz (über unsere Website) gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht. Es gelten jedoch die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Reisebüros sind nicht berechtigt, von den Angaben in der Ausschreibung, diesen Reisebedingungen oder der Reisebestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen zu treffen.

Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Ausschreibung, dieser Reisebedingungen oder der Reisebestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen vorzunehmen.

3. Zahlung

Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Diese Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss unaufgefordert spätestens 28 Tage vor Reiseantritt beglichen sein.

 

Abweichende Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung oder werden Ihnen vor der Buchung mitgeteilt. Anzahlung und Restzahlung sind bitte direkt auf eines unserer angegebenen Konten zu überweisen, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgt (Direktinkasso):

Zahlung aus Deutschland: Bank: xxx , IBAN: xxx , BIC: xxx

 

Sofern Sie über ein Reisebüro gebucht haben und uns Ihre Restzahlung vorliegt, können Sie im Reisebüro Ihre Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor Reiseantritt in Empfang nehmen. Sofern Sie direkt bei uns gebucht haben, erhalten Sie, nach dem Eingang des Restzahlungsbetrages auf unserem Konto, die Reiseunterlagen persönlich zugesandt. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Rechnung/ Bestätigung sofort fällig.

 

Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Zahlung des Restbetrages des Reisepreises nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Veranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten zu belasten. Der Veranstalter behält sich vor, für eine zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 1,50 EUR zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten steht dem Kunden offen.

3.1 Preisanpassung

CrocoTours behält sich ausdrücklich das Recht vor, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unmittelbar nach Vertragsschluss Folgendes ergibt:

a) Änderung des Preises für die Beförderung aufgrund höherer Treibstoff- oder Energieträgerkosten,

b) Änderung von Steuern und Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen,

c) Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse.

 

Eine Preiserhöhung bis zu 8 % ist einseitig wirksam. Bei einer Erhöhung um mehr als 8 % kann CrocoTours den Kunden spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt auffordern, die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Annahme oder fruchtlosem Verstreichen dieser Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde den Rücktritt, erhält er den Reisepreis unverzüglich zurück, ohne Einschränkung von Schadenersatzansprüchen.

Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für CrocoTours führt. Soweit für CrocoTours dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.

4. Leistungen

Die im Pauschalreisevertrag vereinbarten Leistungen basieren auf den beiderseitigen Erklärungen bei Vertragsschluss sowie den darin referenzierten Dokumenten, die in der übermittelten Reisebestätigung zusammengefasst sind. Etwaige besondere Vereinbarungen, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, haben Vorrang vor allgemeinen Bestimmungen.

Die vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis, zusätzliche Kosten, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl und Stornopauschalen (gemäß Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden Bestandteil des Pauschalreisevertrages, es sei denn, dies wird ausdrücklich anders vereinbart. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für CrocoTours verbindlich.

Unternehmungen, die als "Gelegenheit", "Möglichkeit" oder "Extratour" bezeichnet werden, sind nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen. Etwaige damit verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.

 

4.1 Visa und Dokumente

Sofern CrocoTours gemäß den Vereinbarungen die Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten übernimmt, geschieht dies im Auftrag des Kunden als Geschäftsbesorgung. Die Erteilung von Visa durch die zuständigen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung von CrocoTours.

4.2 Programmanpassungen

Bei der Planung unserer Reisen berücksichtigen wir die bekannten oder absehbaren Rahmenbedingungen. Aufgrund hoheitlicher Maßnahmen, sicherheitsrelevanter Entwicklungen, Witterungs- und Natureinflüssen sowie Änderungen der Flugpläne können jedoch kurzfristig Abweichungen von der ursprünglichen Planung notwendig werden. CrocoTours behält sich das Recht vor, in einem angemessenen Umfang Änderungen vorzunehmen (z. B. Flugstrecken, Zeitpunkte und Reihenfolge der Programmpunkte). Wir informieren Sie frühzeitig über solche Änderungen und sind bestrebt, sie möglichst gering zu halten. Ihre Rechte und Ansprüche im Falle erheblicher Änderungen bleiben unberührt. Kleinere Änderungen, die rechtzeitig gemäß § 651 f Abs. 2 BGB mitgeteilt werden, sind Vertragsbestandteil. Bei mangelhafter Erbringung der geänderten Leistung bleiben Ihre Rechte und Ansprüche unberührt.

5. Rücktritt des Kunden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Der Rücktritt muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise wird eine angemessene Entschädigung fällig, es sei denn, der Rücktritt ist durch den Veranstalter zu vertreten oder es treten unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort auf.

 

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, es sei denn, der Rücktritt ist vom Reiseveranstalter zu vertreten oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe treten unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Für den Fall, dass Sie vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder die Reise nicht antreten, werden wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und beträgt:

  • mehr als 65 Tage vor Reisebeginn: 20 %

  • 64 bis 35 Tage vor Reisebeginn: 25 %

  • 34 bis 26 Tage vor Reisebeginn: 35 %

  • 25 bis 18 Tage vor Reisebeginn: 50 %

  • 17 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 75 %

  • 7 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 90 %

  • 1 Tag vor Reisebeginn und am Tag des Reisebeginns sowie bei Nichtantritt der Reise bzw. No-Show: 95 % des Reisepreises

Bei einigen Touren gelten die auf den jeweiligen Tourseiten abgedruckten bzw. im Internet genannten gesonderten Stornobedingungen (s. Tourleistungen).

Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als in Höhe der geforderten Pauschalen. CrocoTours behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern. Der Veranstalter kann in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

Der Veranstalter empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod und kann ihm eine solche Versicherung vermitteln. Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig.

Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen (z. B. von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.

Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag ist möglich, sofern dieser den vertraglichen Anforderungen genügt. Der ursprüngliche und der neue Reiseteilnehmer haften gemeinsam für den Reisepreis und entstehende Mehrkosten.

Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch CrocoTours bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs-/Ticketänderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden), ist der Kunde verpflichtet diese zu ersetzen.

 

Die Zahlungspflicht für die Rücktrittsentschädigung besteht unabhängig von Erstattungsansprüchen durch eine Reiserücktrittsversicherung. Die Versicherungsprämie muss trotz des Rücktritts bezahlt werden.

6. Rücktritt des Reiseveranstalters

Wenn die in der Ausschreibung oder im Reisevertrag festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann CrocoTours bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge. In diesem Fall erstatten wir Ihnen umgehend bereits geleistete Anzahlungen auf den Reisepreis zurück. CrocoTours übernimmt keine Stornogebühren für Vor- und Nachprogramme, die bei anderen Leistungsträgern/Veranstaltern gebucht wurden. Ebenso besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für individuell gebuchte Fremdleistungen wie Flug- oder Bahntickets, Visa, Impfungen oder Ausrüstungsmaterialien. Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten.

Der Reiseveranstalter kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklärt werden. Im Falle des Rücktritts verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Preis.

Nach Antritt der Reise kann der Reiseveranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Reise nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Die Kündigung erfolgt nach Abmahnung. Bei einer Kündigung behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung resultieren, einschließlich der Beträge, die von den Leistungsträgern erstattet werden.

7. Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Dies gilt insbesondere auch für die im Reiseverlauf der einzelnen Touren als Gelegenheit oder Fakultativ kenntlich gemachten Zusatzprogramme.

Wenn der Reiseveranstalter im Prospekt oder mit den Reiseunterlagen den Namen des Reiseleiters veröffentlicht, so muss diese Einteilung stets unverbindlich bleiben, sie wird nicht Bestandteil des Reisevertrags. Der Reiseveranstalter muss sich diese Änderungen, auch kurzfristig, vorbehalten. Eine Änderung in der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Reisevertrags. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.

Soweit Ihr Reiseplan Fahrscheine „Zug zum Flug“ der DB AG enthält erfolgt die Beförderung auf der Grundlage der Bedingungen des Beförderungsunternehmens, soweit diese der Buchung wirksam zugrunde gelegt wurden. Die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters nach dem Reisevertragsrecht und diesen AGB werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

Der Kunde ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters.

8. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden

Der Kunde hat auftretende Mängel einer Reise unverzüglich der örtlichen Reiseleitung des Veranstalters oder dem Veranstalter selbst schriftlich anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Reisebestätigung. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat der Veranstalter den Reisemangel zu beseitigen. CrocoTours kann diese verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Veranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann der Veranstalter die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der Veranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Die Reiseleitung vor Ort ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, soweit möglich. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Leistet CrocoTours nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn CrocoTours Abhilfe verweigert oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde den Mangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigt und dadurch keine Abhilfe erfolgen kann. Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadensersatz siehe § 651k bis § 651o BGB.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei die Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail) empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch den Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält der Veranstalter hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

Reiseleitungen und/oder örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen CrocoTours anzuerkennen oder entgegenzunehmen. Ebenso sind sie beauftragt, dem Kunden den von CrocoTours nach § 651q BGB geschuldeten angemessenen Beistand zu gewähren, falls der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät.

Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

Der Reiseveranstalter verweist auf die Beistandspflicht gemäß § 651q BGB, wonach dem Kunden im Falle des § 651k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch

a) Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung

b) Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und

c) Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten.

Dabei bleibt § 651k Abs. 3 BGB unberührt.

9. Anzeige von Gepäckverlust, Gepäckbeschädigungen oder Gepäckverspätungen

Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.

10. Verjährung

Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Der Veranstalter informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste; Covid-19-Maßnahmen), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist verpflichtet, sich über die Informationen des Veranstalters hinaus über Infektions– und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch– oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind. Der Kunde/Reisende ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, für eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente. Ein gültiger Reisepass ist für alle hier vorgestellten Zielländer notwendig. Für viele Zielländer ist ein Touristenvisum vorgeschrieben. Über die Einzelheiten der Visaeinholung sowie über die jeweils zutreffenden Gesundheits- und Impfbestimmungen, die sich auch kurzfristig ändern können, informieren wir Sie ebenfalls vor Buchung einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihnen in Bezug auf die Gesundheits- und Impfbestimmungen nur Hinweise geben dürfen und dass Sie sich außerdem rechtzeitig von Ihrem Arzt beraten lassen sollten, auch in Hinsicht etwaiger Impfunverträglichkeiten.

12. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage / Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse info@crocotours.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder CrocoTours unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@crocotours.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

13. Insolvenzschutz / Sicherungsschein

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. CrocoTours hat eine Insolvenzschutz-Versicherung. Die Kontaktdaten der Versicherers entnehmen Sie bitte unserer Internetseite www.croco-tours.com oder nennen wir Ihnen auf Anfrage gerne.

14. Schlussbestimmungen und Hinweise

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und CrocoTours findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet.

Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Der Veranstalter nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren nach VBSG existiert nicht.

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

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